Ja. Es gilt der Gegenwert des Gutscheins, den wir mit dem gebuchten Erlebnis Gegenrechnen.
Ggf. muss noch einen Restbetrag bezahlt werden. Wird der Gutschein für ein günstigeres Erlebnis genutzt, stellen wir einen Gutschein über den Restbetrag aus.

Eine Auszahlung eines Gutscheines ist nicht möglich.